Erläuterung der Präventionsstufen |
COVID-19-Präventionsstufe |
I geringes Risiko |
II mittleres Risiko |
III hohes Risiko |
IV sehr hohes Risiko |
Epidemiologische Lage |
- Geringe kumulative 7-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region
- Hauptsächlich sporadisch aus dem Ausland importierte Fälle
- Hoher Anteil an Fällen mit geklärter Quelle
- Vereinzeltes Auftreten von Fällen ungeklärter Quelle (absolut)
- Vereinzeltes Auftreten von Clustern; diese sind Großteils mittels behördlichen Maßnahmen unter Kontrolle
- Hauptsächlich Cluster mit Reise-Assoziation
- Geringe Auslastung von Intensivbetten
- Ausreichende Testaktivität
- Niedrige Anzahl positiver Tests
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- Moderate kumulative 7-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region
- Moderate Reduktion des Anteils von Fällen mit geklärter Quelle
- Moderate Zunahme der Anzahl von Fällen ungeklärter Quelle (absolut)
- Moderat gesteigertes Auftreten von Clustern; diese sind Großteils mittels behördlichen
- Maßnahmen unter Kontrolle
Anteil von Clustern mit einem Reise-Zusammenhang überwiegt den Anteil lokaler Cluster
- Moderate Auslastung von Intensivbetten
- Moderat sinkende Testaktivität
- Moderat steigende Anzahl positiver Tests
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- Hohe kumulative 7-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region
- Geringer Anteil an Fällen mit geklärter Quelle
- Erhöhtes Auftreten von Fällen ungeklärter Quelle (absolut)
- Gehäuftes Auftreten von Clustern
- Anteil lokaler Cluster überwiegt den Anteil von Clustern mit einem Reise-Zusammenhang
- Hohe Auslastung von Intensivbetten
- Geringe Testaktivität
- Erhöhte Anzahl positiver Tests
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- Sehr hohe kumulative 7-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region
- Hohe Anzahl an neu identifizierten Fällen ungeklärter Quelle
- Unkontrollierte Ausbreitung von Clustern
Überwiegendes Auftreten von lokalen Clustern mit weitreichender regionaler Verbreitung
- Sehr hohe Auslastung von Intensivbetten
- Testkapazitäten am Limit
- Sehr hohe Anzahl positiver Tests
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Abstand |
Abstand: mind. 1 Meter zu haushaltsfremden Personen und anderen (Besucher/innen-)gruppen oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
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wie Grün
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wie Grün
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wie Grün
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Mund–Nasen-Schutz tragen
Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können
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- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- Beim Betreten von
- Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln,
- Banken,
- Post und Postpartnern.
- Für Betreiber/innen und Mitarbeiter/innen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die dem gleichen Schutzniveau entspricht und ein direkter, unmittelbarer, länger dauernder Kontakt besteht (z.B.: Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio).
- Für Kunden/-innen, Besucher/innen, Patienten/-innen beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs
- Öffentliche Apotheken, Pflegeheime, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern
- Veranstaltungen: siehe unten
- Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
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zusätzlich zu Grün
- Kunden/innen oder Besucher/innen in Kundenbereichen von Betriebsstätten (in geschlossenen Räumen), ausgenommen Gastronomie) (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
- in der Gastronomie für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
- bei Kontakt mit Risikogruppen
- Veranstaltungen: siehe unten
- Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
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zusätzlich zu Gelb
- in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen (inkl. Gastronomie, für Gäste außer am Essplatz)
- im Freien: wenn Abstand nicht eingehalten werden kann
- Veranstaltungen: siehe unten
- Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
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zusätzlich zu Orange
- Empfehlung (an die Allgemeinheit) auch bei privaten Treffen, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann
- Veranstaltungen: siehe unten
- Bildungsbereich: gemäß Informationen im Bildungsbereich
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Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen |
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Die unten genannten von Grün abweichenden Veranstaltungsregelungen gelten bei der jeweiligen Ampelschaltung voraussichtlich ab 1.10. 2020 |
Die unten genannten von Grün abweichenden Veranstaltungsregelungen gelten bei der jeweiligen Ampelschaltung voraussichtlich ab 1.10. 2020 |
Die unten genannten von Grün abweichenden Veranstaltungsregelungen gelten bei der jeweiligen Ampelschaltung voraussichtlich ab 1.10. 2020 |
Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren…) |
Personenobergrenze
- maximal 5.000 Personen
- ab 500 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
MNS
- MNS für Besucher/innen (außer am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt, wenn dieses den Mindestabstand nicht einhalten bzw. nicht durch andere Schutzmaßnahmen von Besucher/innen getrennt sein kann
Kontaktdaten
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung und zum Festhalten des Sitzplans
Präventionskonzept (verpflichtend ab 200 Personen, zu den Inhalten siehe Präventionskonzept)
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zusätzlich zu/abweichend von Grün Personenobergrenze
MNS
- MNS für Besucher/innen (auch am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Pausen inkl. Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb Personenobergrenze
- maximal 250 Personen (Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, weitere Ausnahmen ggf. zu definieren)
MNS
- MNS für Besucher/innen (auch am fixen Sitzplatz)
MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Pausen erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
Kein Gastronomiebetrieb
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zusätzlich zu/abweichend von Orange
Keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, Beerdigungen und Trauungen, weitere Ausnahmen ggf. zu definieren)
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Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen |
Personenobergrenze
MNS
- MNS für alle Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (bzw. keine andere Schutzvorrichtung besteht)
Kontaktdaten
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
Empfehlung zur Erstellung eines Präventionskonzepts
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zusätzlich zu/abweichend von Grün Personenobergrenze
MNS
- MNS für alle Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb Personenobergrenze
MNS
- MNS für alle Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Kein Gastronomiebetrieb
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zusätzlich zu/abweichend von Orange
Keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, Beerdigungen und Trauungen, weitere Ausnahmen ggf. zu definieren) |
Fach- und Publikumsmessen |
- Keine Personenobergrenze
- Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
MNS
- MNS für Besucher/innen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt, wenn keine andere Schutzvorrichtung besteht
Kontaktdaten
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
Präventionskonzept (ab 200 Personen verpflichtend)
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zusätzlich zu/abweichend von Grün
MNS
- MNS für Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Gastronomiebetrieb erlaubt, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb Personenobergrenze
MNS
- MNS für Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
kein Gastronomiebetrieb
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zusätzlich zu/abweichend von Orange
Keine Fach- und Publikumsmessen
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Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien (Oper, Theater, Sportstätten,…) |
Personenobergrenze
- maximal 10.000 Personen
- ab 750 Personen Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
MNS
- MNS für Besucher /innen, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (bzw. keine andere Schutzvorrichtung besteht)
Kontaktdaten
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
Präventionskonzept (ab 200 Personen verpflichtend)
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zusätzlich zu/abweichend von Grün Personenobergrenze
- maximal 5.000 Personen
ab 750 Personen
- Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
MNS
- MNS für Besucher/innen (außer am fixen Sitzplatz)
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
Gastronomiebetrieb, sofern geringes Infektionsrisiko gewährleistet wird (siehe Präventionskonzept)
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb Personenobergrenze
MNS
- MNS für Besucher/innen
- MNS für Personal mit Besucher/innenkontakt
kein Gastronomiebetrieb |
zusätzlich zu/abweichend von Orange
Keine Veranstaltungen im Freien (Ausnahmen für verfassungsmäßige Organe, Beerdigungen und Trauungen)
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Sperrstunde |
1.00 Uhr |
1.00 Uhr |
0 Uhr |
23.00 Uhr (nur mehr für Zustelldienste/ Selbstabholung; siehe Gastronomie) |
Präventions-/ Hygienekonzept |
Für Bereiche, wo mehr als 200 Personen gleichzeitig miteinander Kontakt haben:
- Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Versammlungen
- Bildungseinrichtungen
- Betriebe und Unternehmen
- Betreiber/innen von Transportunternehmen
- Leistungs- und Vereinssport
- Freizeit- und Kulturangebote sowie Freizeit- und Kulturbetriebe (Oper, Theater, Kino, Festivals, Freizeitparks etc.)
- Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
- Orte zur Religionsausübung
Inhalte des Präventions-/Hygienekonzepts
- Benennung einer/eines Covid-19 Beauftragten
- Beschreibung der spezifischen Präventions- und Hygienevorgaben gemäß Risikoanalyse
- Regelung zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen betreffend Nutzung sanitärer Einrichtungen
- Regelungen betreffend Verabreichung von Speisen und Getränken
- Konzepte für Pausen
- Regelungen für Zu- und Abstrom der Besucher/innen bzw. zur Steuerung der Besucher/innenströme
- Beschreibung der Maßnahmen zur Kontaktdatenerhebung
- Beschreibung der o.g. Vorgehensweise für alle Präventionsstufen, falls unterschiedlich
Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räume, insbesondere auch
- Beschreibung von Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besucher/innengruppe angehören, zu gewährleisten (z.B.: „Schachbrettmuster-Besetzung“, freie Sitzplätze)
- Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das Besucher/innenverhalten ein erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: MNS für Besucher/innen auch am fixen Sitzplatz, sofern gesungen, laut gesprochen etc. wird)
Für Veranstaltungen ohne zugewiesener Sitzplätze (auch für Fach-/ Publikumsmessen) insbesondere auch
- Maßnahmen, um den Abstand zwischen Personen, die nicht dem gleichen Haushalt bzw. der jeweiligen Besuchergruppe angehören, zu gewährleisten
- darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Rahmen des Hausrechts festgelegt werden, sofern durch das Besucher/innenverhalten eine erhöhter Aerosolausstoß zu erwarten ist (z.B.: höhere m2 Anzahl pro Besucher/in)
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wie Grün |
wie Grün |
wie Grün |
Arbeit und Wirtschaft – siehe auch Informationen auf https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-19/FAQ-corona-massnahmen.html |
Arbeitsplatz, Arbeitsstätte, Baustelle, Transporte von und zur Arbeit |
- Regelungen hinsichtlich Risikogruppen am Arbeitsplatz beachten
- Abstandsregeln einhalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
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zusätzlich zu/abweichend von Grün
- ergänzende organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitliche Staffelung des Arbeitsbeginns, Pausen)
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb
- Teambildung, Schichtbetrieb, Home-Office (wo möglich) etc.
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zusätzlich zu/ abweichend von Orange
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Kundenbereiche |
- Abstandsregeln einhalten zwischen Arbeitsplätzen und Kund/innen
MNS
- Für Betreiber/innen und Mitarbeiter/innen bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann und keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die dem gleichen Schutzniveau entspricht
- Für Kund/innen, Besucher/innen, Patienten/innen
- beim Betreten von
- öffentlichen Apotheken,
- Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln,
- Banken,
- Post und Postpartnern,
- Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern
- und bei Dienstleistungen, wenn ein direkter, unmittelbarer, länger dauernder Kontakt besteht (z.B.: Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio).
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zusätzlich zu/abweichend von Grün
- MNS für Kunden/innen in Betriebsstätten in geschlossenen Räumen (ausgen. Gastronomie)
- MNS für Personal im Service in der Gastronomie
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb
- MNS für Kunden/innen (Ausnahme Gäste am Essplatz) und Personal in geschlossenen Räumen und, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, auch im Freien
- Kapazitätsbeschränkungen in Abhängigkeit zur (Geschäfts)-Fläche
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zusätzlich zu/abweichend von Orange
- Kundenkontakte nur mehr in essentiellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen o.ä.)
- Liefer- bzw. Abholservice
- MNS für Kund/innen und Personal
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Tourismus (für Mitarbeiter/innen gelten die Regelungen gem. Arbeitsplatz) – siehe auch Informationen auf https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus.html |
Gastronomie |
Normalbetrieb unter erhöhten Hygienebedingungen
- Sperrstunde 1.00 Uhr
- Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen bzw. Tischen und am Buffet einhalten oder andere geeignete Schutzmaßnahmen
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zusätzlich zu/ abweichend von Grün
- Sperrstunde 1.00 Uhr
- MNS für Personal im Service (gilt voraussichtlich ab 11. September 2020)
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung (außer bei Take-Away)
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb
- Sperrstunde 0.00 Uhr
- MNS für Gäste
- Beschränkung der Gästeanzahl pro Besucher/innengruppe
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zusätzlich zu/ abweichend von Orange
- Sperrstunde 23.00 Uhr
- Zustelldienste nutzen
- Betretung nur zur Selbstabholung
- MNS für Kunden/innen und Personal
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tellerie (für Hotel-Gastro, Bars etc. s.o.) |
Normalbetrieb unter erhöhten Hygienebedingungen
- Abstandsregeln zwischen Besucher/innengruppen einhalten
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zusätzlich zu/ abweichend von Grün
- MNS für Gäste in Gemeinschaftsbereichen in geschlossenen Räumen
- Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung
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zusätzlich zu/abweichend von Gelb
- Nutzung von Gemeinschaftsschlafräumen nur von Personen desselben Haushaltes
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zusätzlich zu/ abweichend von Orange
- Schließung für touristische Zwecke nach Ermöglichung einer geordneten Abreise
- Quarantänequartiere zur Verfügung stellen
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