Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche...Weiterlesen
Kurze Zusammenfassung:
Ausschank/Aufenthalt | Alter |
Ausschank von nicht gebranntem Alkohol | ab 16 Jahre erlaubt |
Ausschank von gebranntem Alkohol, Mischgetränken mit gebranntem Alkohol und Alkopops |
ab 18 Jahre erlaubt |
Tabakwaren | ab 16 Jahre erlaubt |
Benutzung von Geldspielapparaten | ab 18 Jahre erlaubt |
Aufenthalt bis 21 Uhr | unter 14 Jahre erlaubt |
Aufenthalt bis 23 Uhr | von 14-15 Jahre erlaubt |
Unbegrenzter Aufenthalt | ab 16 Jahre erlaubt |