Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche...Weiterlesen

Kurze Zusammenfassung:

Ausschank/Aufenthalt Alter
Ausschank von nicht gebranntem Alkohol ab 16 Jahre erlaubt

Ausschank von gebranntem Alkohol, Mischgetränken

mit gebranntem Alkohol und Alkopops

ab 18 Jahre erlaubt
Tabakwaren ab 16 Jahre erlaubt
Benutzung von Geldspielapparaten ab 18 Jahre erlaubt
Aufenthalt bis 21 Uhr unter 14 Jahre erlaubt
Aufenthalt bis 23 Uhr von 14-15 Jahre erlaubt
Unbegrenzter Aufenthalt ab 16 Jahre erlaubt


Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013